IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – Angriffserkennung wird zur Pflicht
Betreiber kritischer Infrastrukturen sollten diesen Termin rot im Kalender markieren. Ab Mai 2023 ist es vorgeschrieben, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen.
Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 trägt man der Tatsache Rechnung, dass sich der „Stand der Technik“ in Sachen IT-Sicherheit stetig weiter entwickelt und schreibt u.a. vor: „Die Verpflichtung, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, umfasst ab dem 1. Mai 2023 auch den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung.“
Wir empfehlen hier das System unseres Partners Cybersense. Deren in Deutschland entwickelte Deception-Technologie wurde aktuell das erste Patent zugesprochen. Das Magazin com!professional sieht Cybersense in einem Bericht zur KRITIS-Verpflichtung zum Einsatz einer Angriffserkennung als erwähnenswertes Produkt an.
Auch wenn die Zeit bis Mai 2023 knapp erscheint – in 3-4 Wochen ist Cybersense bei Ihnen ausgerollt und im Einsatz – und das bei sehr überschaubarem Aufwand auf Kundenseite.
Einen kostenlosen PoC vermitteln wir gerne. Kontaktieren Sie uns unter 02261 9155050, oder per E-Mail an vertrieb@oberberg.net