Mit Bezug auf das bereits länger bestehende EuGH „Stechuhr-Urteil“ haben nun auch die deutschen Gerichte eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bestätigt.
Die einfache digitale, gesetzeskonforme Lösung von Innovaphone entspricht der europäischen Gesetzgebung und funktioniert auf jedem Endgerät – ob PC, Notebook, Tablet, oder Smartphone. Einzige Voraussetzung ist eine Innovaphone PBX mit myApps Plattform und aktueller Firmware.
Eine Aktivierung für registrierte User kann über die Plattform myApps mit wenigen Klicks erfolgen. Die App selbst ist zweigeteilt – für den Endanwender und die Personalabteilung.
Auch für Interessenten, die noch keine myApps Plattform betreiben kann die Lösung mit schmalem Budget eingeführt werden.
Interesse? Dann schnell anrufen unter 02261 9155050.